Differenzierungsbereich


In den Klassen 9 und 10 (G9) sind die Fächer in einen Pflichtbereich im Klassenverband und einen klassenübergreifenden Differenzierungsbereich mit zwei bzw. drei Wochenstunden aufgeteilt.

Der Sinn des Pflichtbereichs besteht darin, gleiche Voraussetzungen für den Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) zu schaffen und eine gleichmäßig breite Fächererfahrung für den Übergang in die Sekundarstufe II (Klassen 11 bis 13) zu sichern. Der Sinn des Differenzierungsbereichs liegt darin, Hilfe bei der Erprobung von Interessen- und Begabungsschwerpunkten zu leisten, damit die Schüler wahlfähig, d.h. auf die Oberstufe vorbereitet werden, in der Grund- und Leistungskurse gewählt werden müssen.

 

Angebote im Differenzierungsbereich

Der Unterricht im Differenzierungsbereich in folgenden Bereichen angeboten:

- Französisch 

Informatik

- Mensch - Ernährung - Umwelt 

- Kinder- und Jugendwelten

Geschichte/Politik.

 

Die Wahl einer dritten Fremdsprache wird zu diesem Zeitpunkt jedoch nur empfohlen, falls bisher keine erheblichen Schwierigkeiten in der ersten und zweiten Fremdsprache aufgetreten sind. Daher wird Schülern, die z.B. in Englisch und Latein nur schwach ausreichende oder sogar mangelhafte Leistungen erbracht haben, angeraten, anstelle der dritten Fremdsprache einen der anderen angebotenen Kurse zu wählen.
 

Einschränkungen der Wahlmöglichkeiten

Die Wahlmöglichkeiten der Schüler werden begrenzt durch die Zahl der Anmeldungen und durch das der Schule mögliche Angebot. Dieses wird bestimmt durch die zur Verfügung stehende Gesamtwochenstundenzahl im Wahlbereich und hängt außerdem ab vom innerschulischen Fächerbedarf.
Die Angebote im Differenzierungsbereich sind in den Klassen 9 und 10 von den Schülerinnen und Schülern durchgehend zu belegen. Ein Wechsel der auf zwei Jahre angelegten Kurse kann nur in besonderen Ausnahmefällen am Ende der Klasse 9 erfolgen. Die Entscheidung trifft die Jahrgangsstufenleitung.  

 

Leistungskontrollen und Bewertung

Im Differenzierungsbereich werden in den Klassen 9 und 10 je Jahr vier schriftliche Klassenarbeiten von ein bis zwei Stunden geschrieben. Je Halbjahr kann eine Klassenarbeit durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung (z. B. Facharbeit, Dokumentation) ersetzt werden.
Zahl und Art der schriftlichen Leistungsnachweise sowie die Kriterien der Leistungsbewertung auch für die sonstige Mitarbeit werden den Schülerinnen und Schülern jeweils zu Beginn der Jahrgangsstufen mitgeteilt.

 

Versetzungswirksamkeit

Auch für die im Differenzierungsbereich gewählten Kurse gilt die AVO-SI (Versetzungsordnung) des Pflichtbereichs, d.h. die Noten sind versetzungswirksam.
Wir bitten Sie, nach diesen allgemeinen Informationen, nach eventueller Rücksprache mit dem Klassenlehrer, dem Beratungslehrer und den jeweiligen Fachlehrern die individuellen Wünsche Ihrer Kinder eingehend zu besprechen und zu berücksichtigen. Eine unverbindliche Vorwahl als Grundlage für die erste Planung wird Ende Mai stattfinden. Das endgültige, der Schule mögliche Angebot (vgl. Nr. 3, 1. Absatz), das vielleicht nicht allen Schülerwünschen Rechnung tragen kann, so dass Umwahlen erforderlich sein werden, wird dann so schnell wie möglich vorgelegt werden.