Hausordnung
Vorwort
Wir wünschen uns alle, in einer angenehmen Atmosphäre und einem geordneten Miteinander zu leben, zu lernen, zu lehren und zu erziehen. An einer Schule mit so vielen Schülern unterschiedlichen Alters ist das aber nur zu erreichen, wenn wir uns eine Schulordnung geben, die wir nicht nur lesen und wieder vergessen, sondern täglich verwirklichen wollen.
Allgemeine Regeln
- Schüler und Lehrer müssen die Möglichkeit haben, in der Schule ungestört arbeiten zu können.
- Gewalttätigkeiten, auch verbaler Art, können nicht geduldet werden. Wir pflegen eine Kultur des Hinsehens und übernehmen Verantwortung für die Beseitigung von Missständen. Wir achten auch das Eigentum anderer.
- Das Schulgebäude, die Ausstattung der Schule und die Bücher sind städtisches Eigentum und wir alle sind dafür verantwortlich. Daher darf nichts zerstört, beschädigt, verschmutzt oder entwendet werden. Das Lernen in einem ansehnlichen und gut funktionierenden Haus muss uns alle gemeinsam interessieren.
- Auf dem Schulweg und besonders als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln sollen sich die Schüler unserer Schule höflich und rücksichtsvoll verhalten. Niemand darf belästigt, gestört, gefährdet oder verletzt werden.
Anordnungen im einzelnen
Fahrzeuge:
- Fahrräder und Mofas werden im Fahrradkeller abgestellt und abgeschlossen. Die Schüler, die am Nachmittagssport teilnehmen, benutzen erst ab 14.00 Uhr den Fahrradständer vor der Sporthalle. Das Fahren auf dem Schulhof ist verboten.
- Mopeds, Motorräder und Autos werden vor allem wegen der Unfallgefahr, aber auch wegen der Ölverschmutzung nicht auf dem Schulhof abgestellt. Die Parkplätze für Autos am Konrad-Adenauer-Ring sind vormittags dem Lehrpersonal und Besuchern der Schule vorbehalten.
Unterrichtsbeginn, Pausen:
- Zur ersten Stunde müssen die Schüler um 7.45 Uhr anwesend sein. Die Schüler der Klassen 5 - 8, die nicht am monatlichen Gottesdienst teilnehmen, dürfen das Schulgebäude während dieser Zeit nicht betreten.
- Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht verlassen, weil sie sonst ohne Aufsicht sind und bei Unfällen den Versicherungsschutz verlieren.
- In den kleinen Pausen sollen die Schüler in der Regel in der Klasse bleiben.
- In den großen Pausen verlassen die Schüler der Sekundarstufe I die Unterrichtsräume und gehen auf den Schulhof.
Die Klassenräume werden in den großen Pausen abgeschlossen.
Die Sekundarstufe-II-Schüler müssen das untere Foyer verlassen, können sich aber im oberen Foyer und in den Kursräumen des oberen Stockwerkes aufhalten, allerdings nicht in den Fluren vor den Klassenräumen, um z.B. Störungen während Klausuren zu vermeiden.
Wenn "Regenpause" oder "Kältepause" angesagt wird, dürfen sich die Schüler statt auf dem Schulhof im Foyer oder auf den Schulstraßen aufhalten. Wenn Schüler vor großen Pausen vom Fachunterricht kommen, dürfen sie ihre Schultaschen nicht zum Klassenraum bringen, sondern nur auf den Bänken der Schulstraße West ablegen.
In der zweiten großen Pause sind Lehrerinnen und Lehrer nur nach vorheriger Absprache und in dringenden Notfällen zu sprechen.
Das Fußballspielen im Bereich zwischen den Tischtennisplatten bzw. in der Einfahrt zum Konrad-Adenauer-Ring ist weder in den Pausen noch während der Unterrichtszeit gestattet. Fußball darf nur in den Pausen oder außerhalb der Unterrichtszeit im hinteren Bereich des Amphitheaters gespielt werden.
Das Tischtennisspielen ist während der Unterrichtszeit erlaubt. Es muss aber ohne Lärmbelästigung für andere vonstatten gehen. - Nach Unterrichtsschluss werden in den Klassen- und Kursräumen die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen; der Müll wird entsorgt und das Licht ausgeschaltet. Gruppen, die Fremdklassen oder Fachräume benutzen, haben dafür Sorge zu tragen, diese in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
- Die Straße "Blauer Stein" ist kein Schulgelände; deshalb dürfen die Schüler diesen Verbindungsweg zwischen den Schulhöfen wegen der Unfallgefahr nicht benutzen.
- Beim ersten Gong am Ende der großen Pause gehen die Schüler zu ihren Unterrichtsräumen.
- Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Klasse/der Kurs noch ohne Lehrkraft, so fragt der Klassen- bzw. Kurssprecher im Sekretariat nach.
Alkohol und Nikotin:
- Alkohol- und Rauchverbot bestehen auf dem gesamten Schulgelände. Ausnahmen regelt die Schulkonferenz.
Verhalten bei Schnee:
- Das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist wegen der hohen Unfallgefahr, z.B. Augenverletzungen, strengstens verboten.
Verhalten bei Feueralarm:
- Das Schulgebäude wird unter Aufsicht der Lehrkraft unverzüglich verlassen, und zwar in geschlossenen Klassen bzw. Kursen. Die in den Räumen ausgehängten Fluchtpläne sind unbedingt zu beachten. Damit keine Panik entsteht, ist auf größte Ruhe und Ordnung zu achten. Fenster und Türen sind zu schließen. Die Schüler sammeln sich klassen- bzw. kursweise in angemessener Entfernung vom Gebäude, damit die Vollzähligkeit festgestellt werden kann. (siehe Plan!)
Mobiltelefone und andere elektronische Geräte:
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Die Nutzung von Mobiltelefonen und musikalischen Datenträgermedien jeder Art sind während der Unterrichtszeit (auch während der Pausen) auf dem gesamten Schulgelände verboten. Die Geräte müssen gut verstaut sein, so dass sie nicht in Erscheinung treten. Für ihre Aufbewahrung werden die Schließfächer empfohlen.
Für Oberstufenschüler gilt insofern eine Ausnahme, als sie in Freistunden Musik-Abspielgeräte nutzen dürfen, allerdings ohne Andere zu belästigen.
Über Ausnahmen der Nutzung von Mobiltelefonen (z.B. in Notfällen oder zur Benachrichtigung der Eltern über unvorhergesehenen Unterrichtsausfall) entscheidet der Lehrer.
Essen und Trinken im Unterricht:
- Essen und Trinken sind der Unter- und Mittelstufe während des Unterrichts grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen können nur von der Lehrkraft gestattet werden.
- Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist das Trinken von Wasser gestattet.
Wertgegenstände:
- Wertgegenstände sollen grundsätzlich zu Hause bleiben.
Kaugummis:
- Das Kaugummikauen ist während des Unterrichts nicht gestattet und wegen der Verschmutzungsgefahr auf dem Schulgelände unerwünscht.
Verstöße:
- Verstöße gegen diese Hausordnung werden geahndet (z.B. mit Reinigungsdienst, Benachrichtigung der Eltern und/oder des Schulleiters, Schadensersatz).