BOW
Ziele
Die BOW (Berufsorientierungswoche) hat das Ziel, Schülern und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 10 Einblicke in die Arbeits- und Wirtschaftswelt zu vermitteln und ihnen aufgrund eigener Erfahrungen eine kritische Auseinandersetzung zu ermöglichen, die bei der späteren Berufswahl eine Hilfestellung sein soll.
Da eine Berufsorientierung weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt, entfällt eine Vergütung.
Gesetzliche Bestimmungen
Die BOW sind eine Unterrichtsveranstaltung. Es gelten ansonsten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Die Schüler/-innen unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Schule. Falls durch Schüler/-innen Sach- oder Vermögensschäden verursacht werden, besteht Haftpflicht-Versicherungsschutz durch den Schulträger.
Das Führen von Kraftfahrzeugen innerhalb des Betriebes ist verboten.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW: [Leitfaden Schülerbetriebspraktikum]
Hinweise zur Durchführung
Die Betriebe werden gebeten, für die Durchführung der BOW einen Ansprechpartner zu benennen, der - gerne auch nach Rücksprache mit dem Betreuungslehrer - einen geeigneten Arbeitsplatz auswählt und mit dem die Schule im Bedarfsfall Kontakt aufnehmen kann.
Während der BOW ist ein Besuch des Betreuungslehrers oder eines Kollegen, der den/ die Schüler/ -in unterrichtet, vorgesehen.
Vor Beginn der BOW stellen sich die Schüler/-innen gerne nach vorheriger Absprache in den Betrieben vor.
Die Schüler/-innen werden - soweit möglich - zeitlich und arbeitsmäßig so eingesetzt wie Auszubildende; sie unterliegen der Betriebsordnung.
Bei eventuellen Schwierigkeiten oder Rückfragen wird um sofortige Benachrichtigung gebeten.
Auswertung
Nach Beendigung der BOW ist ein Erfahrungsaustausch wünschenswert. Eine Rückmeldungen der Betriebe, der Eltern und der Schüler/ -innen ist sehr hilfreich.
» Formulare -> Berufsorientierungswochen (BOW)
Ansprechpartner: Frau Thielen und Herr Wolters