Benutzungsordnung für die Computerräume

Benutzungsordnung für die Computerräume

 

Im Computerraum gelten zunächst Schul- und Hausordnung unseres Gymnasiums sowie die allgemeinen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die des Jugendschutzes und des Urheberrechts. Alle Schülerinnen und Schüler, die unsere Computerräume nutzen, verpflichten sich darüber hinaus zur Einhaltung der folgenden Regeln:

  • Wir lassen Mäntel, Jacken, Fahrradhelme und Ähnliches draußen.

  • Zum Essen und Trinken nutzen wir andere Räume. Im Computerraum sind alle Arten von Getränken und Speisen verboten.

  • Wir gehen sorgsam mit den Möbeln und Geräten um. Nach Beendigung der Nutzung verlassen wir den Raum ordentlich: PC ordnungsgemäß herunterfahren beziehungsweise sich abmelden und ausschalten, Arbeitsplatz aufräumen, Stuhl ordentlich an den Tisch stellen. Dabei ist jeder und jede von uns für den eigenen Arbeitsplatz verantwortlich.

  • Wir beachten den Datenschutz. Wir geben vertrauliche Daten nicht an andere weiter. Das bezieht sich auch auf Zugangsdaten und Passworte.

  • Um die Kosten gering zu halten, drucken wir nur das Nötigste. Gerade Computerräume bieten oft sinnvollere Möglichkeiten, Informationen zu sichern, als den Druckbefehl.

  • Wir unterlassen jegliche Manipulation an den Geräten und ihrer Einstellung (Konfiguration). Bei vorsätzlicher Beschädigung von Sachen müssen wir Schadenersatz leisten. Mutwillige Beschädigungen können auch angezeigt werden. Beschädigungen, Manipulationen oder sonstige Mängel melden wir unverzüglich der Lehrkraft.

  • Die Installation von Software - egal in welcher Form - auf den Computern ist verboten. Ausnahme: Wir haben eine ausdrückliche Genehmigung durch die Netzwerkbetreuer.

  • Wir erklären und versprechen, dass wir illegale Informationen weder herunterladen, weiterverbreiten, noch speichern oder selbst anbieten werden. Dies gilt insbesondere für Webseiten und Spiele mit pornographischen, Gewalt verherrlichenden und rassistischen Inhalten.

  • Wir achten fremde Rechte und besonders das Urheberrecht. Der unberechtigte Download und die Verbreitung von Musikdateien und Spielen sind gesetzlich verboten.

  • Schule ist in erster Linie ein Ort zum Lernen. Wer die Geräte zum Arbeiten, für Hausaufgaben, Recherchen für den Unterricht, Lernspiele und Ähnliches nutzt, hat ein Recht darauf, an unbeschädigten, gepflegten und brauchbaren Geräten zu arbeiten. Am Erhalt dieses Zustands können wir alle mitwirken.