25 Mär
Osterferien
Datum 25.03.2024 - 05.04.2024
25 Mär
A-Woche
25.03.2024 - 31.03.2024
1 Apr
B-Woche
01.04.2024 - 07.04.2024
8 Apr
Q2: « Erasmus intensiv »
08.04.2024 - 12.04.2024

 

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Schöne Ferien

osterei

Das gesamte Team des EvR wünscht allen erholsame Ferien und frohe Ostern!

Zuckerfest

Wichtige informationen zur Befreiung vom Unterricht

 

In der Vergangenheit haben Anfragen zu möglichen Freistellungen vom Unterricht immer wieder einmal zu Unsicherheiten geführt. Daher fasse ich Ihnen mit diesem Brief die wichtigsten Voraussetzungen zusammen, unter denen Ihr Kind bei Vorliegen wichtiger Gründe vom Unterricht oder anderen Schulveranstaltungen befreit werden kann. Solche Gründe sind zum Beispiel zu sehen in persönlichen Anlässen (Erstkommunion, Konfirmation oder vergleichbaren Riten in anderen Religionsgemeinschaften, Hochzeit, Todesfall in der Familie) oder der Teilnahme an Veranstaltungen, die für den Schüler / die Schülerin besondere Bedeutung haben (z. B. religiöse, kulturelle oder Sportveranstaltungen). Bei der Befreiung von Schülerinnen und Schülern anderer Religionsgemeinschaften anlässlich religiöser Feiertage (z. B. Opferfest, Ramadan) ist die Beurlaubung für einen Tag vorgesehen – auch wenn das Fest sich über drei Tage erstreckt. Schließlich fällt für diese Kinder der Unterricht auch an christlichen Feiertagen aus, und der Ausfall würde durch eine weitere Freistellung unangemessene Dimensionen annehmen und eine unzulässige Benachteiligung der anderen Kinder bedeuten. Die Befreiung aufgrund religiöser Feiertage ist keine Selbstverständlichkeit und kein Automatismus. Im Gegenteil: Die Schulleitung hat jeden Einzelfall zu prüfen, muss Schulpflicht und Religionsfreiheit gegeneinander abwägen und darf nur in Ausnahmefällen Unterrichtsbefreiungen aussprechen.

Großer Festakt

Festakt  SoR SmC

Mensa-Umfrage

Umfrage des neuen Caterers

 

Liebe Schülerschaft, liebe Eltern, 

unser neuer Caterer möchte einen Einblick in Eure und Ihre Wünsche und Vorstellungen bekommen. 

Zu diesem Zweck bittet er um die Teilnahme an dieser Umfrage. Vielen Dank!

Ehemaligentreffen

ER Ehemaligenfest ‘24

Erasmus+

ErasmusPlus von 2021-2023

 

 Erasmus+ 2  Erasmus+ 1

Impressionen und Ergebnisse zum aktuellen ErasmusPlus-Projekt „Learning for a Future between Tradition and Trend“ findet man unter diesem Link: https://traditionandtrend.blogspot.com

Mensaplan

Mensaplan

Erasmus am Mittag

EaM logo

A- und B-Wochen

A- und B-Wochen

 

Grundsätzlich gilt folgende Regel, die es allen auch unterwegs und offline ermöglicht, die jeweilige Woche zu ermitteln:

  • Eine ungerade Kalenderwoche bedeutet immer, dass wir uns in einer A-Woche befinden (Eselsbrücke: A = 1). Ein neues Kalenderjahr muss deshalb mit einer A-Woche beginnen (1. KW = ungerade Zahl => A-Woche).
  • Eine gerade Kalenderwoche bedeutet immer, dass wir uns in einer B-Woche befinden (Eselsbrücke: B = 2). Entnehme ich meinem Kalender, dass wir gerade die 44. KW (gerade Zahl) schreiben, bedeutet das automatisch, dass es sich um eine B-Woche handelt.

Durch Schul- oder Kalenderjahreswechsel kann es naturgemäß zu Verschiebungen kommen. In diesen Fällen muss unser System (z. B. WebUntis) umgestellt werden. Dies kann im Einzelfall einige Tage dauern. Wir bemühen uns, die Wechsel frühzeitig und im Vorfeld im Blick zu haben, damit keine Verwirrung in dieser Frage aufkommen kann.

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Bote 9/97

Erasmus Bote

 


September 1997  Schuljahr 97/98
Eltern- und Schülerbrief
Nr. 2

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Zunächst möchte ich mich für die Reaktionen auf den ersten Elternbrief und für die Anregungen herzlich bedanken.

In diesem Brief konnten Sie einen Hilferuf der Öko-Mütter lesen. Er hat sich gelohnt, denn mittlerweile haben sich genügend Nachfolgerinnen gefunden. So können wir donnerstags auch weiterhin ein gesundes Frühstück anbieten. Ich möchte diesen Erfolg zum Anlass nehmen, den ausscheidenden Müttern auf diesem Wege noch einmal ganz herzlich für ihr jahrelanges, unermüdliches Engagement zu danken.

Das abgeschlossene Schuljahr gab jedoch nicht überall Anlass zur Freude. In manchen Elternhäusern herrschte offensichtlich große Überraschung über die Nichtversetzung ihres Kindes. Das sollte eigentlich nicht passieren. Unabhängig von einer noch zu leistenden "Ursachenforschung" möchte ich dazu drei klärende Dinge schreiben. Erstens empfehle ich den Eltern , sich besonders beim Klassenlehrer dann zu informieren, wenn die Noten keine sichere Versetzung erwarten lassen. Dazu zähle ich z.B. auch, dass die Versetzung von einem einzigen befriedigend, das auf dem Halbjahreszeugnis stand, als Ausgleich für Minderleistungen abhängt. Wenn dieses befriedigend im 2. Halbjahr vom Lehrer nicht eindeutig bestätigt wird, ist Gefahr im Verzug. Sie sollten sich in diesem Zusammenhang auf die Aussagen ihrer Kinder nicht in jedem Falle verlassen.

Zweitens: Die seit 1995 für die Klassen 5-10 für alle Fächer verbindlichen Richtlinien schreiben vor, dass "die rein rechnerische Ermittlung der Halbjahresnote aus den Bereichen der Klassenarbeiten und Mitarbeit im Unterricht unzulässig" ist. "Keineswegs darf die gute Dokumentierbarkeit der Klassenarbeiten diesen eine bevorzugte Stellung innerhalb der Notengebung verschaffen: Die übrigen Leistungen sollen den gleichen Stellenwert in der Gesamtbeurteilung erhalten." - Das bedeutet, dass ein Schüler, der z.B. in Französisch alle Klassenarbeiten "befriedigend" geschrieben hat, damit nicht automatisch auf dem Zeugnis ein befriedigend bekommt. Deshalb ist es wichtig, sich immer wieder über den Gesamtleistungsstand zu informieren.

Drittens: Manche Eltern haben sich beklagt, dass sie erst kurzfristig vor den Ferien formal über die Nichtversetzung informiert wurden. Dies ist aus juristischen Gründen nicht anders möglich. Die endgültige, rechtsverbindliche Festlegung der Noten und damit auch die Entscheidung über die Versetzung oder Nichtversetzung geschieht ausschließlich in der Zeugniskonferenz. Erst danach können die Eltern informiert werden. In der Regel werden Sie also erst wenige Tage vor Schuljahresende eine schriftliche Information über die Nichtversetzung Ihres Kindes erhalten können.
Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne für ein Gespräch (auch telefonisch) zur Verfügung.

 

Der Zeichen- und Malwettbewerb 1997

Was andere können - nämlich Grußkarten herstellen und verkaufen - das müssten wir doch auch zustande bringen. Sagten sich Förderverein, Kunstlehrer und Schüler. Die Schule könnte einen Einblick in die Ergebnisse des Kunstunterrichts geben, und der Förderverein könnte auf diese Weise vielleicht zusätzlich Geld einnehmen. Allerdings sollten nicht einfach Bilder oder Zeichnungen eingesammelt und als Karten gedruckt, sondern in einem Wettbe-werb die besten ausgewählt wer-den. Deshalb wur-den Preise aus-gesetzt, die für die Schüler-Künstler einen Anreiz bie-ten sollten. Nach-dem der Förder-verein dem Vorhaben offiziell zuge-stimmt hatte und der Kostenauf-wand für den Kar-tendruck feststand, konnte die gute Idee in die Tat umgesetzt werden. Die Jury hatte es jedoch nicht leicht. Sie mußte aus 204 eingereichten Kunstwerken acht Gewinner (aus drucktechnischen Gründen waren nicht mehr möglich) auswählen. Weil die Resonanz bei den Schülern so groß war, entschloss sich die Jury jedoch, weiteren 16 Schülern einen Preis zu verleihen. Allerdings konnten ihre Werke nicht gedruckt werden. Die Karten mit Briefumschlag können Sie inzwischen im Sekretariat erwerben: sie kosten jeweils 1.50 DM, alle 8 Karten zusammen 11,- DM.
 
 

Beurlaubungen Unterrichtsversäumnisse

 

Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien nicht erlaubt sind. Nur in begründeten Fällen kann der Schulleiter über eine Ausnahme entscheiden. Ein entsprechendes Beurlaubungsgesuch bitte ich möglichst 6 Wochen vorher schriftlich einzureichen. Die Begründung z.B. "Wir konnten keinen anderen Flug buchen" wird von der Schulaufsichtsbehörde nicht akzeptiert. Bei Zuwiderhandlungen erhebt die Schulaufsicht inzwischen Bußgelder. Ich bitte Sie, dies in Zukunft zu beachten.

Wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder Arztbesuchen fehlt, entschuldigen Sie dies im nachhinein beim Klassen- bzw. Beratungslehrer kurz schriftlich. Sollte Ihr Kind länger als drei Tage fehlen, bitte ich um eine telefonische Mitteilung.

Bei Erkrankungen unmittelbar vor oder nach Ferien muß ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Bis zu drei Tagen innerhalb eines Schuljahres können Klassen-/Beratungslehrer Ihr Kind wegen besonderer Anlässe (Familienfeiern, Teilnahme an Wettkämpfen) beurlauben, bei mehr als drei Tagen der Schulleiter. In diesen Fällen richten Sie bitte rechtzeitig vorher ein Beurlaubungsgesuch an den Klassenlehrer bzw. an mich.

 

 

  Personalia


Am Ende des vergangenen Schuljahres haben uns wieder einige Kollegen verlassen: Herr Garthof (M, Ph), Herr Kohnen (Sp, M) und Herr Zundl (Ek, Ge) sind pensoniert worden. Allen dreien wünschen wir alles Gute und vor allem Gesundheit, damit sie den verdienten Ruhestand genießen können. Für ihr Wirken an unserer Schule danken wir ihnen ganz herzlich.

Frau Dömges-Curbach (F, Pä ) ist aus ihrer Beurlaubung zurückgekehrt; wie in früheren Jahren ist sie wieder als Stufenleiterin (Stufe 11) tätig. Herzlich willkommen!

Nach dem Ausscheiden von Frau Dr. Kienert hat Herr Derks die Aufgaben des Oberstufenkoordinators übernommen.

Weiterhin erkrankt ist Herr Giesen. Durch seinen Unterrichtsausfall bedingt müssen wir im Fach Biologie kürzen. So findet u.a. in der ganzen Stufe 7 kein Biologieunterricht (Epochenunterricht) statt. - Wir wünschen Herrn Giesen weiterhin alles Gute und vor allem baldige Genesung!
 
 

Wir sind Mitglied der Landeselternschaft der Gymnasien NRW

 

Die Landeselternschaft der Gymnasien NRW ist die einzige Vereinigung von Gymnasialeltern, die beim Ministerium für Schule und Weiterbildung mitwirkungsberechtigt ist. Auch unsere Schule gehört zu den 90% der Gymnasien in NRW, die in der Landeselternschaft vertreten sind. Informationsschriften für Eltern, Veranstaltungen und Organisation kosten selbstverständlich Geld. Der Jahresbeitrag dafür von 1,50 DM / Schüler ist sehr gering. Allerdings ist die Landeselternschaft auf diesen Jahresbeitrag angewiesen. Bitte bedenken Sie, dass nur ein starker Landeselternverband einen entsprechenden schulpolitischen Einfluss nehmen kann.
 

Arbeitsgemeinschaften

 

... sind neben dem Pflichtunterricht ein attraktives Angebot, das Schüler im allgemeinen gerne annehmen. Hier können sie sich entweder zusätzlich zum Unterricht qualifizieren oder aber Fähigkeiten entwickeln, die im Unterricht weniger zum Tragen kommen. Leider können wir diese Arbeitsgemeinschaften nur in begrenztem Umfang und auch nicht in allen Bereichen anbieten. Dies hängt sehr stark von der unterrichtlichen Auslastung der jeweiligen Lehrer ab, die eine Arbeitsgemeinschaft anbieten. Denn es darf kein Unterricht gekürzt werden, um Arbeitsgemeinschaften einrichten zu können. Gleichwohl sind wir bemüht, Arbeitsgemeinschaften möglichst kontinuierlich anzubieten. In diesem Zusammenhang möchte ich auch Eltern ermuntern, Arbeitsgemeinschaften in den Bereichen zu übernehmen, in denen sie kompetent sind. Der Vielfalt der Angebote sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Allerdings haben Eltern dabei keinen Unfallversicherungsschutz. Hingegen sind die Schüler auf dem Hin- und Rückweg versichert wie bei normalem Unterricht auch.
 

 

  Erfolgreiche Putzaktion der SV

 

Unsere SV hatte die gute Idee, dass jede Klasse unmittelbar vor den Sommerferien ihren Raum säubert und vor allem die verschmierten Tische putzt. Nachdem die richtigen Putzmittel ausgesucht waren, ging es eifrig an die Arbeit. Diese Aktion war sehr erfolgreich und führt hoffentlich dazu, dass unsere Schüler in Zukunft pfleglicher mit dem Mobiliar umgehen und damit auch mehr Achtung vor fremdem Eigentum entwickeln.
 
 

  Gewisse(ns) Gründe

 

Über die Abmeldung von Religionsunterricht

 

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann sich ein Schüler vom Religionsunterricht abmelden - aus Gewissensgründen. Das Grundgesetz sichert dem einzelnen Religionsfreiheit zu und verhindert, dass jemand gegen seine Glaubensüberzeugung am Religionsunterricht teilnehmen muß. Das ist gut so.

Aber ein nicht geringer Teil der Religionsabmelder tut dies weniger aus Gewissensgründen als vielmehr aus gewissen Gründen: weil einem das Thema oder der Lehrer nicht paßt oder weil man in den freigewordenen Stunden Hausaufgaben erledigen kann. Das ist nicht gut so!

Denn die Kehrseite dieser Medaille wird von vielen Schülern (und Eltern) nicht gesehen.

    1. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in NRW für Religion in der Sekundarstufe I (noch) kein Ersatzfach, in dem den Schülern ethische Werte vermittelt werden.


Deshalb müssen die Abmelder am Unterricht von Parallelklassen teilnehmen oder sie sitzen im Religionsunterricht hinten in der Klasse. Das ist weder für die Lehrer noch die entsprechende Lerngruppe erfreulich.

Das muß man in Kauf nehmen bei denjenigen, die sich wirklich aus Gewissensgründen abmelden. Bei den andern ist es ein Ärgernis.

 

  1. Im Gegensatz zu anderen Unterrichtsfächern können die Religionsabmelder in der Oberstufe in laufende Religionskurse einsteigen - mit entsprechend fehlendem Fachwissen aus der Mittelstufe und dem entsprechenden Erwachen bei der Notengebung. Auch das ist ein Ärgernis.

Wenn Ihr Kind aus weltanschaulichen Gründen nicht am Religionsunterricht teilnehmen möchte oder soll, respektieren wir dies selbstverständlich. Bedenken Sie aber bitte die Folgen, wenn Sie Ihre Zustimmung zu einer Abmeldung geben, die nichts mit einer Gewissensentscheidung zu tun hat
 
 

  Aktive Pause

 

Unser großzügiger Pausenhof bietet den Schülern viel Bewegungsspielraum und mit seinen zahlreichen Tischtennisplatten die Möglichkeit, ihre Pausen aktiv und sinnvoll zu gestalten. Nun ist eine weitere Möglichkeit hinzugekommen, sich in den Pausen sportlich zu betätigen. Durch die großzügige Spende eines Kollegen konnte ein stabiler Basketballkorb aufgestellt werden. Die Firma Metz, die die Betonverankerung herstellte, hat uns durch die Vermittlung von Herrn Kox die Hälfte der Kosten ebenfalls gespendet. Auch das Grünflächenamt hat uns unterstützt, sowie unser Hallenwart, Herr Pische, der die Anlage montiert hat. Spendern und Helfern sage ich einen herzlichen Dank. Unsere Schüler wissen diese Möglichkeit der Pausengestaltung zu schätzen.

 

   .. können wir auf dem Schulgelände nicht erlauben; sie sind bei Beschädigung oder Verlust nicht versichert! 

 
 

    Anmerkungen zur Rechtschreibreform

 

Die Reform der deutschen Rechtschreibung hat nicht nur zu heftigen Meinungsverschiedenheiten geführt, sondern inzwischen auch zu mehreren Gerichtsentscheidungen, und dazu noch zu unterschiedlichen. Dabei ist jedoch festzuhalten, dass keines der Gerichtsurteile zum Inhalt der Rechtschreibreform Aussagen macht, sondern ausschließlich zur Verfahrensweise (fehlende gesetzliche Grundlage). Außerdem gelten auch in NRW die Urteile jeweils nur für die Eltern, die vor Gericht gegangen sind.

Wie immer man zu der Neuregelung stehen mag, so ist sie nach wie vor in NRW beschlossene Sache. Inzwischen gibt es einen Runderlaß des Ministeriums, der im Amtsblatt vom 15. September veröffentlicht ist. Dort heißt es u.a.: "Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gibt mir jedoch Anlass, darauf hinzuweisen, dass ... die Entscheidung über die vorgezogene Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung von der Schulleiterin oder dem Schulleiter unter Berücksichtigung des Votums der Schulkonferenz getroffen werden muß. Ich bitte, die Schulen zu informieren, dass weiterhin auf der Grundlage des Erlasses des MSW vom 2.7.1996 gearbeitet werden darf und zu arbeiten ist." Für den Unterricht bedeutet dies: allmählich werden die neuen Regelkenntnisse vermittelt und eingeübt. Da unsere Schüler sich oft jahrelang mit dem Erlernen der nun überholten Regeln abgemüht haben, erwarten wir natürlich nicht, dass sie diese von heute auf morgen vergessen und durch die neue Schreibweise ersetzen. Darum werden die alten Schreibweisen weiterhin noch zugelassen und die neuen in gleicher Weise akzeptiert. Nach und nach soll durch Positivkorrekturen in Klassenarbeiten und Klausuren der Blick für die Neuregelung geschärft werden.
Da bis zum Jahre 2005 die bisherige Schreibweise noch toleriert und lediglich als überholt bezeichnet wird, besteht kein Grund zu der Befürchtung, die nächsten Abiturjahrgänge könnten aufgrund der Rechtschreibreform unter erschwerten Umständen antreten. Schon jetzt lässt sich sagen, dass die neuen Regeln "schü-lerfreundlich" sind, denn es wird bedeutend weniger Verstöße vor allem gegen die Zeichensetzung geben. Früher häufiger auftretende Fehler sind jetzt keine mehr - beispielsweise Komma bei "und" oder Komma zur Abgrenzung von Infinitiv- und Partizipialgruppen.

 Wolfgang Stoffel, Schulleiter